An alle Mitglieder

  • 24. April 2020

Liebe Mitglieder,

nach Teil 2 § 7 Abs. 1 der Corona-Eindämmungsverordnung des Berliner Senats vom 21.4.2020 ist der Betrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen weiterhin untersagt. Von der Untersagung ist das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien unter Einschränkungen ausgenommen. Deshalb nehmen wir einen entsprechenden Spielbetrieb ab 27.04. 2020 wieder auf und legen folgendes fest:

  • Ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen ist durchgängig einzuhalten.
  • Es darf nur mit einem Partner (also nur ein Einzel) gespielt werden, daher kann ein Training auch nur als Einzeltraining stattfinden.
    Grundsätzlich ist der Platz einzeln, nacheinander zu betreten und zu verlassen, die Begrüßung hat kontaktlos zu erfolgen. Die Tennissachen sind getrennt vom Partner auf eine der im gehörigen Abstand aufgestellten Bänke zu legen, die Bälle nur zum Spielen zu verwenden. Ballsammelröhren dürfen nicht benutzt werden.
  • Das Clubhaus einschließlich der Umkleiden und Duschen sowie mit diesen verbundene WCs bleibt geschlossen. Es darf nur zum Holen und Zurückbringen der Sportgeräte, zur Benutzung der WCs im Eingangsbereich (Einmalhandtücher und Seife liegen bereit) und zur Vornahme von Eintragungen auf dem Belegungsplan (s.u.) betreten werden. Der Kontakt mit dem Büro (Eva) ist grundsätzlich nur per Telefon bzw. Mail möglich.
  • Im Übrigen ist der Aufenthalt auf dem gesamten Gelände untersagt.
  • Die üblichen Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Hände sind gründlich, etwa 20 Sekunden lang mit Seife einzureiben, mit Wasser zu spülen und mit Einwegpapierhandtüchern zu trocknen. Sobald die bestellte Lieferung eintrifft, wird Händedesinfektion zur Verfügung gestellt. Bis dahin bitten wir die Mitglieder, selbst für ihre Handdesinfektion zu sorgen.
  • Die Sicherstellung sämtlicher Vorschriften erfolgt durch unsere Coronabeauftragten, das sind alle Mitglieder des Vorstands, die Trainer und die Mitarbeiter des TL77 (Eva und Matthias). Ihren Aufforderungen ist Folge zu leisten.

Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen die aufgeführten Gebote und Verbote kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden (§ 24 der genannten Verordnung). Wir ersuchen alle Mitglieder, sich konsequent an die Nutzungsvorgaben zu halten. Die einzelne Person wird zur Verantwortung gezogen, nicht der Verein. Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Sollte die Abstandsregel nicht eingehalten werden, kann die gesamte Anlage ganz oder zeitweise gesperrt werden.

Zur Organisation des Spielbetriebes:

  • Spielen darf nur, wer sich und seinen Partner zuvor auf dem im Eingangsbereichdes Clubhauses ausgehängten Belegungsplan (beide Namen erforderlich) einträgt. Der Plan hängt jeweils für den Zeitraum von einer Woche aus, Belegungen dürfen auch nur in diesem Zeitraum im voraus vorgenommen werden.
  • Da die Plätze 1 und 2 voraussichtlich erst ab dem 4. Mai 2020 zur Verfügung stehen und Platz 6 den Trainern vorbehalten bleiben muss, darf jedes Mitglied bis dahin nur einmal eine Stunde ein Einzel spielen. Unsere Trainer entwickeln zeitnah den Plan für das Jugendtraining. Erwachsene Trainingswillige wenden sich bitte direkt an die Trainer.
  • Ab dem 4. Mai 2020 darf Training auf den Plätzen 5 und 6 stattfinden. Die weiteren vier Plätze stehen dann den Mitgliedern nach dem Belegungsplan zur Verfügung.
  • Falls im Einzelfall ein Platz frei und nicht gebucht ist, kann nach Eintragung beider Spielernamen auf dem Belegungsplan auf diesem Platz spontan gespielt werden.Steht spontan kein Platz zur Verfügung, muss die Anlage sofort wieder verlassen werden. Das Warten auf der Anlage ist untersagt. Wir freuen uns, dass der Spielbetrieb – kontaktfrei – wieder aufgenommen werden kann und wünschen unseren Mitgliedern ungeachtet der dargestellten Einschränkungen viel Freude an unserem Sport!
    Der Vorstand