Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin

  • 14. März 2020

§ 4 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb

(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios u. ä. wird untersagt.



Geschäftsführender Vorstand
U. Berger    M. Münchow    H.-H. Schlangen