Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin
§ 4 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb
(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios u. ä. wird untersagt.
Geschäftsführender Vorstand
U. Berger M. Münchow H.-H. Schlangen