Der Vorstand informiert – Stand Juli 2021
Gemäß der Zweiten Änderungsverordnung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt ab dem 10.07. 2021 weiterhin:
1. Ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen (außerhalb des
eigenen Haushalts) ist einzuhalten und Körperkontakt ist zu vermeiden
(Handshake etc.). Es gelten die allgemeinen Hygienemaßnahmen.
2. In allen geschlossenen Räumen ist das Tragen einer medizinischen
Gesichtsmaske oder einer FFP2-Maske verpflichtend.
3. Jeder Spieler hat seine Anwesenheit in unserem Buchungssystem eBuSy
zu dokumentieren, um ggf, eine Kontaktverfolgung zu gewährleisten.
4. Eltern müssen sicherstellen, dass ihre Kinder die Regeln verstanden haben
und auch ohne elterliche Begleitung diese auf der Anlage umsetzen.