Hygienekonzept (Stand 07.2020) für den Tennisclub Lichterfelde 77 e.V. im Rahmen der vom Senat festgelegten SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung Berlin

  • 6. Juli 2020

Allem voran stehen die Wahrung der Abstandsregelung, eine regelmäßige Händehygiene und ein bewusster Umgang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen. 

Jeder Benutzer der Klubanlage ist selbstverantwortlich für die Einhaltung dieser Vorgaben. 

Falls das Abstandsgebots von mind. 1,5 m nicht eingehalten werden kann, ist die Zeit des nahen Kontakts zu minimieren (Face to Face-Situationen vermeiden). In Nahsituationen gilt sinngemäß das „Rechtsgehgebot“. Der Einsatz von selbst mitgebrachten Mund-Nase-Masken ist für unvermeidliche Nahsituationen sinnvoll. 

Werden die Umkleiden von mehr als einer Person genutzt, so ist die Abstandsregel einzuhalten. In allen Umkleide- und Duschräumen ist für gute Dauerdurchlüftung zu sorgen, deshalb sind die Fenster stets offen zu halten. 

Duschen ist unter Einhaltung des Abstandsgebots möglich. Zurzeit funktioniert an den Duschen nur das Kaltwasser. Der Austausch der defekten Gastherme ist in Vorbereitung. 

Das Eintragen in eine täglich aktuell zu haltende Spielerliste im Flur ist mit vollständigem Namen der Personen durchzuführen. 

Zuschauer sind in geringer Anzahl erlaubt. Auch hier gilt das Abstandsgebot von mind. 1,5 m. Die Bänke auf den Tennisplätzen sind einzeln zu nutzen. Ein eventueller Betreuer (falls nicht im gleichen Haushalt lebend) hat das Abstandsgebot ebenfalls einzuhalten.

Auf den üblichen Handschlag vor und nach dem Spiel ist zu verzichten. 

In der Gastronomie können unter Einhaltung des Abstandsgebots Speisen und Getränke zu sich genommen werden. Der Gastraum muss stets durchlüftet werden. 

Personen mit offensichtlichen Symptomen einer Corona-Erkrankung ist das Betreten der Anlage des Tennisclub Lichterfelde 77 e.V. u n t e r s a g t. 

Der Vorstand