Die Mitgliederversammlung hat am 06. April 2025 die Änderung der zu leistenden Arbeitsstunden beschlossen.
Die nachfolgende Beitragsordnung gilt ab dem 01.01.2026.
Die Beitragsordnung des TL 77
Beitragsordnung
Die Beitragsordnung des TL 77
§ 1 Beiträge und Betragsklassen
Ordentliche Mitglieder
- 1. Mitglied (aktiv) 400,00 €
- 2. Mitglied (aktiv) 300,00 € (Ehepartner / Lebenspartner)
- Vormittagsmitglied* 240,00 €
- Zweit-Mitgliedschaft** 100,00 €
- Studenten & Azubis 180,00 €
- Kinder 140,00 €
*Ein Vormittagsmitglied darf nur bis jeweils 14.00 Uhr die Tennisplätze nutzen. Die Teilnahme an clubinternen Veranstaltungen ist möglich, die Teilnahme an Verbandsspielen ist ausgeschlossen.
**Ein Mitglied eines anderen Tennis-Vereins, dort Voll-Mitglied seit mindestens 2 Jahren, kann in unserem Verein die Zweit-Mitgliedschaft unter der Bedingung erwerben, dass er einer Mannschaft zugehörig ist und sich zur Teilnahme an den Verbandsspielen verpflichtet. Zu Beginn eines jeden Beitragsjahres muss die Voll-Mitgliedschaft in einem anderen Verein bis zum 31.03. durch eine bezahlte Rechnung nachgewiesen werden. Andernfalls erlischt die Mitgliedschaft im TL 77. Ab dem 01.01.2016 gilt eine Zweit-Mitgliedschaft nur noch in Ausnahmefällen, die vom Sportwart einzeln begründet werden muss. Die Entscheidung über eine Neuaufnahme trifft der Gesamtvorstand. Zweit-Mitgliedschaften aus den Vorjahren entfallen.Studenten / Auszubildende
(bis 27 Jahre, auf Nachweis)- 1. Kind 180,00 €
- 2. Kind 150,00 €
- 3. Kind 130,00 €
- Außerordentliche Mitglieder
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- 1. Kind 140,00 €
- 2. Kind 120,00 €
- 3. Kind 100,00 €
- Passive Mitglieder
100,00 €
- Ehrenmitglieder
0,00 €
Familienmitgliedschaft (in €)
1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 1 Student 2 Studenten Paar 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 Kind / Student 140,00 140,00 140,00 180,00 180,00 Kind / Student 120,00 120,00 150,00 Kind 100,00 Zwischensumme 840,00 960,00 1060,00 880,00 1030,00 Ersparnis -126,00 -144,00 -159,00 -132,00 154,50 Beitrag 714,00 816,00 1001,00 748,00 875,50 - Fälligkeit
Die Beiträge für das laufende Jahr sind nach Zugang der Rechnung innerhalb von 4 Wochen fällig. - Beitragstabelle für Mitglieder und Neumitglieder
| Jahr | Eintritt im Mai | Eintritt im Juni | Eintritt im Juli | Eintritt im August | Eintritt im September | ||
| 90% | 75% | 60% | 40% | 20% | |||
| Erwachsener | 400,00 | 360,00 | 300,00 | 240,00 | 160,00 | 80,00 | |
| Partner | 300,00 | 270,00 | 225,00 | 180,00 | 120,00 | 60,00 | |
| Jugendlicher | 1. | 140,00 | 126,00 | 105,00 | 84,00 | 56,00 | 28,00 |
| bis 18 Jahre | 2. | 120,00 | 108,00 | 90,00 | 72,00 | 48,00 | 24,00 |
| 3. | 100,00 | 90,00 | 75,00 | 60,00 | 40,00 | 20,00 | |
| Student / Schüler | 1. | 180,00 | 162,00 | 135,00 | 108,00 | 72,00 | 36,00 |
| und Azubi | 2. | 150,00 | 135,00 | 112,50 | 90,00 | 60,00 | 30,00 |
| bis 27 Jahre | 3. | 130,00 | 117,00 | 97,50 | 78,00 | 52,00 | 26,00 |
| Passiv | 100,00 | ||||||
| Vormittags-mitglied | 240,00 | 216,00 | 180,00 | 144,00 | 96,00 | 48,00 |
Jedes Mitglied, welches nicht bis zum 30. April des laufenden Jahres eingetreten ist und den vollen Mitgliedsbeitrag bezahlt hat, ist nicht berechtigt, im Eintrittsjahr an den Verbandsspielen teilzunehmen.
§ 2 Aufnahmegebühr
- Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
§ 3 Mahngebühren
- Die Mahngebühren für die erste Mahnung werden in Höhe von 2,50 € und für jede weitere Mahnung 3,50 € erhoben.
§ 4 Umlagen
- Bei besonderen Vorhaben und finanziellen Engpässen kann die Mitgliederversammlung eine Umlage beschließen, die in dem Jahr des Beschlusses fällig wird.
§ 5 Arbeitsleistungen
- Pro Kalenderjahr sind Arbeitsstunden wie folgt zu leisten:
Ordentliche Mitglieder 4 Stunden
Ordentliche Mitglieder – Vormittagsmitgliedschaft 2 Stunden
Außerordentliche Mitglieder – ab Vollendung des 16. Lebensjahres 4 Stunden
Ordentliche und außerordentliche Mitglieder, die am 1. Januar eines Beitragsjahres mindestens 16 Jahre alt sind, müssen 4 Arbeitsstunden leisten.
Ordentliche Mitglieder, die am 1. Januar eines Beitragsjahres mindestens 65 Jahre alt sind, müssen 2 Arbeitsstunden leisten.
Mitglieder, die am 1. Januar eines Beitragsjahres 80 Jahre alt sind, müssen keine Arbeitsstunden leisten.
Bei Eintritt nach dem 31. Juli sind noch 2 Arbeitsstunden zu leisten.
Ordentliche Mitglieder, die nur eine Vormittagsmitgliedschaft haben, müssen 2 Arbeitsstunden leisten.
Ordentliche Mitglieder, die nur eine Zweitmitgliedschaft haben, sind von der Arbeitsleistung befreit.
Um die Ableistung der angebotenen Arbeitsmöglichkeiten muss sich jedes Mitglied selbst kümmern. Die entsprechenden Aushänge im Vereinshaus sind zu beachten.
Stichtag für zu leistende Arbeitsstunden ist der 31. Dezember des Beitragsjahres. - Ersatzweise können die nicht geleisteten Arbeitstunden mit je 35,00 € ausgeglichen werden. Eine Abrechnung erfolgt mit der Beitragsrechnung für das Folgejahr.
§ 6 Werbemaßnahmen
- Jede Person kann einmalig als Werbemaßnahme „Schnuppertennis“ in Anspruch nehmen.
Schnuppertennis ermöglicht die Teilnahme an drei zusammenhängenden Monaten (z.B. vom 16. April bis zum 15. Juli) auf unserer Anlage am allgemeinen Clubleben teilzunehmen.
Eine besondere Kündigung ist nicht notwendig.
Schnuppertennis beinhaltet auch die Teilnahme an allen clubinternen Veranstaltungen. Die Teilnahme an Verbandsspielen ist ausgeschlossen.
Die Ausübung eines Stimmrechts auf der Mitgliederversammlung ist ausgeschlossen und Arbeitsstunden müssen nicht geleistet werden.
Für Schnuppertennis wird ein fester Betrag in Höhe von 77,00 € in Rechnung gestellt, der innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen ist.
Bei anschließendem Eintritt als Neumitglied in den Verein richtet sich der Vereinsbeitrag nach der Tabelle unter § 1 Punkt 3.